Mütterpflegerin Kathrin Schiele
Mütterpflegerin Kathrin Schiele | Thomas Müntzer Hof 5 | 39439 Güsten | Telefon : (039262) 69 438

Das steht Ihnen zu !

Was viele Frauen nicht wissen:

Neben dem Anspruch auf Nachsorge durch eine Hebamme haben Sie das Recht auf Unterstützung durch eine Mütterpflegerin.

Viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen hierfür die Kosten sogar in voller Höhe. Vielleicht gehört Ihre Krankenkasse dazu?!?

Alleinerziehende Mütter können selbstverständlich mit der Unterstützung der Krankenkasse rechnen. Unter welchen Voraussetzungen auch Frauen, die in einer Partnerschaft leben, in den Genuss einer Mütterpflegerin kommen, erfragen Sie bitte telefonisch bei mir.

Grundsätzlich gilt:

Die gesetzl. Krankenkassen übernehmen in den ersten 6 Tagen nach der Entbindung für max. 8 Stunden am Tag die Kosten. Es muss hierfür kein ärztl. Attest vorliegen.

Darüber hinaus ist die Kostenübernahme mit Vorlage eines Attests von Arzt oder Hebamme gewährleistet.

Alle Mütter, die in einer privaten Krankenkasse versichert sind, erkundigen sich bitte selbst, ob im speziellen Fall eine Kostenerstattung ebenfalls möglich ist.

Am besten, Sie besorgen sich schon vor der Geburt einen Antrag auf Haushaltshilfe bei Ihrer Krankenkasse.

Für alle Auskünfte über die Antragstellung, alle anfallenden Kosten bzw. Kostenerstattungen durch die Krankenkassen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

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